Freiwillige Einwilligung
(gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Hinweis
Nach der ab dem 25. 05. 2016 in Kraft getretenen und ab dem 25.05.2018 anzuwendenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben wir Sie darüber zu informieren, dass Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, evtl. Bankdaten, somit sämtliche persönlichen Daten, die Sie uns im Rahmen der Unterzeichner der Behandlungsverträge oder durch persönliche Übermittlung im Rahmen von E-Mail-Kontakten, Telefonaten, WhatsApp-Kontakten etc. übermittelt haben, einzig und allein zum Zwecke der Durchführung unserer Hebammentätigkeit benötigt werden und aufgrund gesetzlicher Berechtigungen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die von Ihnen übermittelten oder erfragten Daten personenbezogener Art dienen alleine dem Zwecke der Durchführung des anstehenden und begründeten Vertragsverhältnisses (Behandlungsvertrag). Für jede darüber hinaus gehende Nutzung der personenbezogenen Daten und Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie im Folgenden freiwillig schriftlich erteilen.
Einwilligung in die Datenschutznutzung
Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklären Sie die Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten, wie nachfolgend dargestellt.Ihre Daten werden zu den folgenden Nutzungszwecken gespeichert und verwendet. Wollen Sie Für einzelne Verwendungszwecke keine Einwilligung erteilen, Streichen Sie die von Ihnen nicht gewünschte Verwendung.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten, die ich im Rahmen des Abschlusses eines Hebammenvertrages übermittelt habe oder die von mir von dem Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold erfragt worden sind, zum Zwecke der Durchführung und Ausübung des Vertrages verwendet werden dürfen.
E-Mail-Kommunikation
Ich willige ausdrücklich ein, dass ich mit der Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail zur Auftragsabwicklung und zur Durchführung des Hebammenvertrags auch im Hinblick auf die Übermittlung von Auskünften betreffend von mir gestellter Anfragen einverstanden bin. Dieses Einverständnis erteile ich ausdrücklich auch für den Fall, dass in der E-Mail besondere persönliche Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, Bankdaten oder sonstige personenbezogenen Daten enthalten sind. Die Einwilligung bezieht sich auch auf die Übermittlung von ärztlichen Befunden oder Beratungen durch das Hebammenteam und die dem Hebammenteam angegliederten Kooperationspartner, soweit sie mit der Betreuung durch das Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold im Zusammenhang stehen. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten durch eine unverschlüsselte E-Mail an das Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold übermittelt habe, genehmige ich die nicht verschlüsselte Kommunikation und Nutzung der personenbezogenen Daten bis auf Widerruf.
Fernmündliche Kontakte über Festnetz oder Mobiltelefon
Ich willige mit meiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Hebammen, die dem Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold angeschlossen sind oder mit ihm kooperieren, mit mir über Festnetz oder Mobiltelefon kommunizieren.
WhatsApp-Kommunikation, SMS-Kommunikation (darf nur durchgeführt werden, wenn Selbstzahler- Leistungen in Anspruch genommen werden)
Ich willige mit meiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Hebammen, die dem Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold angeschlossen sind oder mit ihm kooperieren, mit mir über WhatsApp oder SMS kommunizieren. Ich gestatte auch, dass die Hebammen mit mir über WhatsApp oder WhatsApp-Gruppe Kontakt aufnehmen.
Mir ist bekannt, dass der WhatsApp-Dienst nicht sicher ist und dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass WhatsApp Zugriff auf die Daten nimmt. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten selbst mit unverschlüsselter WhatsApp an das Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold verschickt habe, genehmige ich die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.
Mit der Verwendung, Speicherung und Nutzung der besonderen persönlichen Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten und meiner Bankdaten, im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung, erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung, die ich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
Videokonferenzen/ Videosprechstunden
Ich willige mit meiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Hebammen, die dem Hebammenteam angeschlossen sind oder mit ihm kooperieren, mit mir über Webprax kommunizieren, um eine Videosprechstunde abzuhalten. Ebenso gestatte ich, dass die Hebammen mit mir, über die oben genannten Plattformen, in der Gruppe mit mir Kontakt aufnehmen, um die Durchführung der Kurse möglich zu machen (Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage). Ich habe die DSGVO webPRAX zur Kenntnis genommen.
Widerruf
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Personen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet unverzüglich die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und der DBSG umzusetzen.
Der Widerruf kann entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an das Hebammenteam übermittelt werden. Es entstehen Ihnen dabei keine gesonderten weiteren Kosten. Der Widerruf kann gerichtet werden an E-Mail: m.magold@hebammenteam.com oder an www.hebammenteam.com
Führt der Widerruf dazu, dass der Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vertragliche Verpflichtung der Hebammen gegenüber der den Widerruf erklärenden Person. Dem Einwilligenden steht es jederzeit zu, sich beim zuständigen Landesamt für Datenschutzaufsicht Saarland (LDA) zu beschweren.
Falls weitere Fragen bestehen, steht Ihnen das Hebammenteam und der Datenschutzbeauftragte, RA Martin Magold, c/o Rechtsanwalt Magold, Gerberstraße 9, 66424 Homburg, unter deren Telefax-Nr. 0 68 41/13 75 und unter der E-Mail: info@rae-bauer-magold.de zur Verfügung. Die dahingehenden Auskünfte sind kostenfrei. Die Kosten für die Einholung einer Auskunft bei unserem externen Datenschutzbeauftragten übernimmt das Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) des Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold und der Leistungsempfängerin
Die Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold ist bevollmächtigt für sich und in Vollmacht für die unten genannten selbstständig tätigen Hebammen den nachfolgenden Behandlungsvertrag abzuschließen. (Selbstständige Hebammen sind: Astrid Hüntelmann, Anna Raubuch, Cecil Rolshoven, Dorothée Ecker, Isabelle Anton, Belinda Buchheit und Katharina Schuh)
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen des Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen des Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Wahlleistungspatienten richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen des Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Die Hebamme erbringt auf Wunsch der Klientin Leistungen, die nicht oder nicht vollständig durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung erstattet werden. Diese Leistungen erfolgen als Selbstzahler-Leistungen und werden der Leistungsempfängerin gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Hebamme in Rechnung gestellt.
(1) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer
Toleranzzeit von +/- 30 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Versicherten einen neuen Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.
(1) Die Hebamme gewährleistet während der Vertragslaufzeit unter der Rufnummer der Diensthabenden Hebamme eine telefonische Erreichbarkeit von 24h, an 365 Tagen im Jahr. Hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter / der Mailbox werden in zumutbaren Zeitabständen von unserer Hebamme abgehört, verbunden mit einer Rückmeldung.
(2) Wenn die Hebamme nicht erreichbar ist, ist die Marienhausklinik Neunkirchen Klinik unter 06821 – 363 2968 zu kontakieren.
(3) Bei Fragen oder Terminverschiebung jederzeit per Mail:
6. Als Selbstzahler-Leistungen können vereinbart werden:
(1a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
(1b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
Hinweis: Über eine mögliche Überschreitung des Leistungsumfangs nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V bzw. der Befristeten Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe in der Fassung vom 01.11.2025 mit Blick auf § 134a Abs. 1d Satz 1 Nr. 1 SGB V, hat die Hebamme die Versicherte rechtzeitig darüber aufzuklären. Für eine weitere Inanspruchnahme der Hebamme wäre sodann eine gesonderte Vereinbarung über entsprechende Leistungsinhalte zu treffen.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(3) Die Rechnungen werden Ihnen per Mail zugesandt und werden gemäß der Vereinbarungen per Überweisung oder in bar beglichen.
7. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet jede Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch nehmen (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen des Hebammenteams Schmitt & Neu-Magold nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen/ Selbstzahler-Leistung mit dem Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
8. Anspruch auf Hausbesuche
(1) Frauen/Familien, haben nur einen Anspruch auf Hausbesuche vom
Hebammenteam Schmitt & Neu-Magold, wenn die Leistungsempfängerin sich bereits in der Schwangerschaft mit einer Hebamme innerhalb des Hebammenteams Schmitt & Neu-Magold in Verbindung gesetzt hat und die Hausbesuche persönlich, mit der jeweiligen Hebamme, vereinbart hat.
Tüketici, ağırlıklı olarak ticari veya bağımsız mesleki faaliyetlerine atfedilemeyecek amaçlarla hukuki bir işlem gerçekleştiren herhangi bir gerçek kişidir. Ebe/ebelik pratiği katılımcıya şunu belirtmektedir: Bu sözleşmeyi 14 gün içerisinde sebep göstermeksizin fesih hakkına sahipsiniz. İptal süresi sözleşmenin imzalandığı günden itibaren 14 gündür. Cayma hakkınızı kullanmak için, bu sözleşmeden çekilme kararınızı ebeye açık bir beyanla (örneğin posta veya e-posta yoluyla gönderilen bir mektup) bildirmelisiniz. İptal süresinin karşılanması için, iptal hakkınızı kullandığınıza ilişkin bildirimi, iptal süresi dolmadan göndermeniz yeterlidir.
İptalin sonuçları
Ebe/ebelik muayenehanesi, katılımcıdan aldığı tüm ödemeleri derhal, ancak en geç iptal bildiriminin alındığı günden itibaren 14 gün içinde geri ödemek zorundadır. Katılımcı, hizmetin iptal döneminde başlamasını talep etmişse, o ana kadar kullanılan hizmetin oranına karşılık gelen uygun bir tutarı ebelik muayenehanesine ödemek zorundadır.