Hinweis
Nach der ab dem 25. 05. 2016 in Kraft getretenen und ab dem 25.05.2018 anzuwendenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben wir Sie darüber zu informieren, dass Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, evtl. Bankdaten, somit sämtliche persönlichen Daten, die Sie uns im Rahmen der Unterzeichner der Behandlungsverträge oder durch persönliche Übermittlung im Rahmen von E-Mail-Kontakten, Telefonaten, WhatsApp-Kontakten etc. übermittelt haben, einzig und allein zum Zwecke der Durchführung unserer Hebammentätigkeit benötigt werden und aufgrund gesetzlicher Berechtigungen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die von Ihnen übermittelten oder erfragten Daten personenbezogener Art dienen alleine dem Zwecke der Durchführung des anstehenden und begründeten Vertragsverhältnisses (Hebammenvertrag). Für jede darüber hinaus gehende Nutzung der personenbezogenen Daten und Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen. Eine solche Einwilligung
können Sie im Folgenden freiwillig schriftlich erteilen.
Einwilligung in die Datenschutznutzung
Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken Ihrer Daten einverstanden, kreuzen Sie bitte entsprechend an. Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie die Felder bitte frei.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten, die ich im Rahmen des Abschlusses eines Hebammenvertrages übermittelt habe oder die von mir von dem Hebammenteam erfragt worden sind, zum Zwecke der Durchführung und Ausübung des Vertrages verwendet werden dürfen.
E-Mail-Kommunikation
Ich willige ausdrücklich ein, dass ich mit der Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail zur Auftragsabwicklung und zur Durchführung des Hebammenvertrags auch im Hinblick auf die Übermittlung von Auskünften betreffend von mir gestellter Anfragen einverstanden bin. Dieses Einverständnis erteile ich ausdrücklich auch für den Fall, dass in der E-Mail besondere persönliche Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, Bankdaten oder sonstige personenbezogenen Daten enthalten sind. Die Einwilligung bezieht sich auch auf die Übermittlung von ärztlichen Befunden oder Beratungen durch das Hebammenteam und die dem Hebammenteam angegliederten Kooperationspartner des Hebammenteams, soweit sie mit der Betreuung durch die Hebammengemeinschaft im Zusammenhang
stehen. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten durch eine unverschlüsselte E-Mail an mein Hebammenteam übermittelt habe, genehmige ich die nicht verschlüsselte Kommunikation und Nutzung der personenbezogenen Daten bis auf Widerruf.
WhatsApp-Kommunikation, SMS-Kommunikation, fernmündliche Kontakte über Festnetz oder Mobiltelefon
Ich willige mit meiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Hebammen, die dem Hebammenteam angeschlossen sind oder mit ihm kooperieren, mit mir über WhatsApp, SMS, Festnetz oder Mobiltelefon kommunizieren. Ich gestatte auch, dass die Hebammen mit mir über WhatsApp, sofern sich die WhatsApp-Nachricht ausschließlich an mich richtet und nicht als WhatsApp-Gruppe ausgestaltet ist, Kontakt aufnehmen. Mir ist bekannt, dass der WhatsApp-Dienst nicht sicher ist und dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass WhatsApp Zugriff auf die Daten nimmt. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten selbst mit unverschlüsselter WhatsApp an mein Hebammenteam
verschickt habe, genehmige ich die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.
Mit der Verwendung, Speicherung und Nutzung der besonderen persönlichen Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten und meiner Bankdaten, im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung, erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung, die ich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
Videokonferenzen/ Videosprechstunden
Ich willige mit meiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Hebammen, die dem Hebammenteam angeschlossen sind oder mit ihm kooperieren, mit mir über Webprax kommunizieren um eine Videosprechstunde abzuhalten. Ebenso gestatte ich, dass die Hebammen mit mir, über die oben genannten Plattformen, in der Gruppe mit mir Kontakt aufnehmen, um abhalten der Kurse möglich zu machen (Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage). Ich habe die DSGVO webPRAX zur Kenntnis genommen.
Widerruf
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Personen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichten unverzüglich die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und der DBSG umzusetzen.
Der Widerruf kann entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an das Hebammenteam übermittelt werden. Es entstehen Ihnen dabei keine gesonderten weiteren Kosten. Der Widerruf kann gerichtet werden an E-Mail: m.magold@hebammenteam.com oder an www.hebammenteam.com
Führt der Widerruf dazu, dass der Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vertragliche Verpflichtung der Hebammen gegenüber der den Widerruf erklärenden Person. Dem Einwilligenden steht es jederzeit zu, sich beim zuständigen Landesamt für Datenschutzaufsicht Saarland (LDA) zu beschwerden.
Falls weitere Fragen bestehen, steht Ihnen das Hebammenteam und der Datenschutzbeauftragte, RA Martin Magold, c/o Rechtsanwälte Bauer & Magold, Gerberstraße 9, 66424 Homburg, unter deren Telefax-Nr. 0 68 41/13 75 und unter der E-Mail: info@rae-bauer-magold.de zur Verfügung. Die dahingehenden Auskünfte sind kostenfrei. Die Kosten für die Einholung einer Auskunft bei unserem
externen Datenschutzbeauftragten übernimmt die Hebammengemeinschaft.
- Rahmenvertrag -
Behandlungsvertrag (Kassenversicherte)
Die Hebammengemeinschaft Schmitt & Neu-Magold ist bevollmächtigt für sich und in Vollmacht für die unten genannten selbstständig tätigen Hebammen den nachfolgenden Behandlungsvertrag abzuschließen. (Selbstständige Hebammen sind: Astrid Hüntelmann, Anna Neu, Cecil Rolshoven, Dorothée Lambert, Isabelle Anton, Belinda Buchheit und Johanna Zaim-Zouanat)
Der Behandlungsvertrag im eigentlichen Sinne wird mit der die Leistung tatsächlich erbringenden Hebamme abgeschlossen. Die weiteren Hebammen des Hebammenteams werden hierdurch vertraglich nicht gebunden. Einer gesonderten Schriftform dieses Vertrages bedarf es hierzu nicht. Mit der Unterschrift der Patientin auf dem Formular Versichertenbestätigung schließt die Patientin auf der Grundlage und mit dem Inhalt des Behandlungsvertrages (Rahmenvertrag) einen gesonderten Behandlungsvertrag mit derjenigen Hebamme ab, die die Versicherungsbestätigung entgegen nimmt, mit ihrer IK Nummer kennzeichnet und gegenzeichnet oder die Hebammenleistung tatsächlich erbringt.
Leistungen: Die Patientin nimmt die Dienste des Hebammenteams in Anspruch und bezieht von ihnen die erforderlichen Hebammenleistungen. Diese bestehen insbesondere in der Beratung, der Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, CTG Überwachungen, Teilnahme an Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen sowie die Betreuung bei der Geburt, (soweit dies die Kapazität der Hebammen und der Geburtsklink Marienhaus GmbH St. Josef Kohlhof zulässt), Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit, in der Marienhausklinik GmbH
St. Josef Kohlhof oder in der Hebammenpraxis des Hebammenteams, in Elversberg und evtl. Hausbesuche, soweit diese Leistungen im Leistungskatalog enthalten sind, oder die Krankenkasse dahingehend zustimmt und die dahingehenden erforderlichen Kosten übernimmt.
Kann die Hebamme wegen Krankheit, der Dauer der Geburt, aufgrund der neuen 1 zu 2 Regelung des GKV Spitzenverbandes oder aus sonstigen Gründen die Hilfeleistung nicht mehr erbringen, ist sie berechtigt eine andere Hebamme hinzuzuziehen und die Betreuung der Leistungsempfängerin in deren Hände anzugeben. Ab diesem Zeitpunkt erlangt der Vertrag, der mit der hinzugezogenen Hebamme gesondert abgeschlossen wird, Geltung.
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung: Wahlleistungen, Krankentransporte, Akupunktur, Kinesiotaping, Babymassage, Babyschwimmen, effektive manuelle Hilfen®, Laser, ärztliche Leistungen sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen. Diese Leistungen werden der Patientin in Rechnung gestellt, falls die Krankenkasse diese Leistungen nicht übernimmt.
In Notfällen sind wir ausschließlich über die jeweilige Mobilfunknummer, der diensthabenden Hebamme, oder über die Rufnummer des Kreißsaals 06821-363 2968 telefonisch für Sie erreichbar. (siehe Website www.hebammenteam.com)
Kostenübernahme: Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung der Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen über deren Erreichen das Hebammenteam mich rechtzeitig aufklären wird.
Eigenanteil: In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen und daher der Patientin direkt als Selbstzahlerin in Rechnung gestellt:
Haftung: Die jeweils tätige und ausführende Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patienten wie auch der (geborenen/ ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialen Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Eine Nutzung dieser Daten erfolgt nur, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was bei folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Sonderbedingungen für Wahlleistungen der Hebamme sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Die Patientin ist mit einer Abrechnung durch eine externe Abrechnungsstelle einverstanden und wird die Zahlungen direkt dorthin erbringen, sobald ihr die Rechnung zugegangen ist.
Rechnungsstellung und Datenschutz
Die Rechnungserstellung und die damit verbundenen Arbeiten, werden übertragen an:
Zur Rechnungserstellung und zum Druck und Versand benötigt die jeweilige Abrechnungsstelle die Anschrift, Geburtsdatum und Kostenträger, die Behandlungstage, die erbrachten Leistungen nach der Gebührenverordnung und dazugehörigen Diagnosen der Patientin. All diese Daten werden von dem Hebammenteam und der jeweiligen Abrechnungsstelle vertraulich behandelt.
Zum Zweck der Rechnungserstellung und des Honorareinzuges wird die Honoraranforderung treuhänderisch an die jeweilige Abrechnungsstelle abgetreten. Die Abrechnungsstellen werden im Namen der Hebamme die Rechnung erstellen und die Honoraranforderung einziehen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen mit, an welche Abrechnungsstelle die Honorarforderung, in Ihrem Falle, abgetreten worden ist. Die Patientin erklärt hierzu ihr Einverständnis.
Die Patientin stimmt der Übermittlung der zu der Erstellung einer Honorarabrechnung erforderlichen Personen und Behandlung bezogenen Angaben an die Abrechnungsstellen ausdrücklich zu und entbindet die Hebamme ausdrücklich dahingehend von der Schweigepflicht.
Die Behandlung hängt nicht von der Erteilung der Einwilligung ab. Die Patientin kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen oder einzelne Behandlungsfälle davon ausnehmen.
Die Patientin bestätigt die Richtigkeit ihrer Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung, und den weiteren Vertragsbedingungen des Hebammenteams, erklärt die Patientin ausdrücklich ihr Einverständins.
Die Patientin wird einen Wechsel der Kasse umgehend schriftlich oder per email mitteilen und die neuen Vertragsdaten übermitteln.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.